Der Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Nurse Practitioners (NPs) und der interprofessionellen Arbeitsteilung in der Schweizer Grundversorgung. Zentrale Bezugspunkte sind die Abgrenzung und das Zusammenspiel der drei Kooperationsformen Assistenz, Delegation und Substitution. Während Assistenz als rein ärztlich angeordnete Unterstützung unter unmittelbarer Verantwortung der Ärztin verstanden wird, beschreibt Delegation die Übertragung definierter ärztlicher Tätigkeiten oder Aufgabenbereiche an qualifizierte nichtärztliche Fachpersonen. Die Gesamtverantwortung verbleibt dabei stets bei der delegierenden Ärztin. Substitution hingegen bezeichnet die dauerhafte Überführung ärztlicher Tätigkeiten in einen eigenständigen, gesetzlich verankerten Verantwortungsbereich einer anderen Berufsgruppe und setzt entsprechende rechtlichen Grundlagen voraus.
Der Beitrag zeigt auf, dass sich in der Schweizer Grundversorgung bislang insbesondere das Delegationsmodell etabliert hat. Dieses ermöglicht eine rechtssichere Übertragung ärztlicher Leistungen, sofern klare Anforderungen an Auswahl, Instruktion und Überwachung der delegierten Fachpersonen eingehalten werden. Delegationsfähige Leistungen können qualitativ durch evidenzbasierte, standardisierbare Behandlungspfade unterstützt und gefördert werden.
Am Beispiel von medbase wird die praktische Umsetzung im Artikel beschrieben. medbase integriert Nurse Practitioners systematisch im Delegationsmodell und hat hierfür evidenzbasierte Guidelines, strukturierte Instruktionsprozesse sowie verbindliche Formen der fachlichen Rücksprache und Supervision etabliert. Die Ärztinnen bleiben dabei physisch oder telemedizinisch erreichbar, was eine flexible, zugleich gesetzeskonforme Arbeitsteilung ermöglicht.