Für die Erarbeitung der Stellungnahme wurden durch das Schweizer Forum für Integrierte Versorgung bilaterale Gespräche mit mehreren Organisationen aus dem strategischen Beirat des fmc geführt und darüber hinaus, die Entwürfe der fmc Stellungnahme, mit externen Organisationen und Verbänden reflektiert.
Ausgehend aus den Erkenntnissen dieser Gespräche, sprechen wir uns für die Einführung des Medikationsplanes aus. Gleichzeitig aber auch, dass der Medikationsabgleich in Bezug auf die Einführung und Verpflichtung in einem eigenen Paragrafen zu regeln ist. Vor der verpflichtenden Einführung des Medikationsplans müssen durch den Bundesrat die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden und ggf. Übergangsfristen definiert werden.
Folgend unsere zentrale Position.
Durch den Medikationsplan und den Medikationsabgleich entstehen neue Anforderungen und Zuständigkeiten, welche zu unterscheiden sind. Der Medikationsplan zielt auf eine Informationsvollständigkeit ab und sollte für alle Personen die Medikamente verschreiben oder abgeben verpflichtend eingeführt werden. Die Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortungen für den Medikationsabgleich sind hingegen komplexer und anders ausgestaltet. Diese beiden Massnahmen (Medikationsplan und den Medikationsabgleich) sollten daher in Bezug auf die Einführung und Verpflichtung differenziert betrachtet und in unterschlichen Paragrafen geregelt werden
Wir sind überzeugt, mit dieser Stellungnahme die Ziele der Revision – Erhöhung der Patientensicherheit und Förderung der Digitalisierung im Bereich der Medikation – zu unterstützen und zur Weiterentwicklung der Integrierten Versorgung beizutragen.